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Jedes Fenster aus
der Entstehungszeit eines Baudenkmals ist grundsätzlich zu erhalten.
Hierbei hat die Erhaltung späterer Fenster ebenso ihre Berechtigung
wie die von Fenstern aus der Originalbauzeit, da sie unterschiedliche
Zeitebenen dokumentieren.
Bei diesen
beiden ersten Einstufungen hinsichtlich ihrer denkmalpflegerischen
Wertigkeit dürfen zusätzliche Maßnahmen für Wärme- und Schallschutz
nicht durch moderne Isolierverglasungen herbeigeführt werden,
sondern lediglich durch das Einbringen von Zusatzflügeln auf
dem erhaltenen oder nachgebauten Fensterrahmen oder durch die
Ergänzung des historischen Fensters zu einem Kastenfenster.
Der Nachbau fehlender Fenster in der gleichen Bauart ist so
lange sinnvoll, als noch Originalfenster als Beleg am Bau verbleiben.
Nachbauziel sind:
Materialgerechtigkeit
Werkgerechtigkeit
Erhalt der Konstruktionsform Fenster als wichtiger Bestandteil
eines Denkmals.
Die Rekonstruktion muss nicht nach Befund erfolgen, sondern
kann sich nach historischen Fotobelegen und nach Originalfenstern
an anderen Hausteilen richten.
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