Fenster als denkmalwertes Bauteil

Ist das Fenster selbst die Voraussetzung für die Denkmaleigenschaft eines Bauwerkes, so muss größtmögliche Substanzschonung das Ziel sein, denn die Fenster sind Belegstücke für eine allgemeine Fensterbaugeschichte und müssen daher als Bauteile mit eigenem Denkmalwert erhalten werden.

Schützenswert:
Reste älterer Verglasung
Originalrahmenbauteile
Originalfarbfassungen

Notwendige Instandsetzungen sollten auf ein Minimum reduziert werden.

- So wenig wie möglich und so viel wie nötig. -



Fenster als erhaltenswerter Bestand eines Denkmals

Jedes Fenster aus der Entstehungszeit eines Baudenkmals ist grundsätzlich zu erhalten. Hierbei hat die Erhaltung späterer Fenster ebenso ihre Berechtigung wie die von Fenstern aus der Originalbauzeit, da sie unterschiedliche Zeitebenen dokumentieren.

Bei diesen beiden ersten Einstufungen hinsichtlich ihrer denkmalpflegerischen Wertigkeit dürfen zusätzliche Maßnahmen für Wärme- und Schallschutz nicht durch moderne Isolierverglasungen herbeigeführt werden, sondern lediglich durch das Einbringen von Zusatzflügeln auf dem erhaltenen oder nachgebauten Fensterrahmen oder durch die Ergänzung des historischen Fensters zu einem Kastenfenster.

Der Nachbau fehlender Fenster in der gleichen Bauart ist so lange sinnvoll, als noch Originalfenster als Beleg am Bau verbleiben.

Nachbauziel sind:
Materialgerechtigkeit
Werkgerechtigkeit

Erhalt der Konstruktionsform Fenster als wichtiger Bestandteil eines Denkmals.
Die Rekonstruktion muss nicht nach Befund erfolgen, sondern kann sich nach historischen Fotobelegen und nach Originalfenstern an anderen Hausteilen richten.



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